Als ich den Entschluss gefasst habe nach Spanien auszuwandern, war ich noch Kommunalbeamtin auf Lebenszeit in Niedersachsen – mit sicherem Job, geregeltem Einkommen und alle den typischen „Beamten-Vorteilen“. Aber ganz ehrlich? Trotz all dieser Vorteile habe ich mich in dem Beamtenverhältnis schon immer eingeengt gefühlt.
Falls du in einer ähnlichen Situation steckst und dich fragst, wie du als Beamtin auswandern kannst, zeige ich dir in diesem Artikel drei mögliche Wege:
👉 Beurlaubung ohne Dienstbezüge
👉 Sabbatjahr
👉 Freiwillige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
Ich stelle dir die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammen, beziehe mich dabei aufgrund meiner Herkunft auf Niedersachsen – aber beachte: Jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Ich bin kein Beamtenrechts-Profi, sondern teile meine persönlichen Erfahrungen, um dir Orientierung zu geben. In jedem Fall gilt: Lass dich individuell beraten, bevor du entscheidest. 😊
Warum das Beamtentum nicht (mehr) zu mir gepasst hat
Was mich besonders gestört hat, war die starre Bürokratie. Viele Entscheidungen wurden nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht“ getroffen. Kreative Ideen, neue Wege oder unkonventionelle Lösungen hatten es oft schwer. Dazu kam eine gewisse Engstirnigkeit im System. Wer mal etwas anders machen will, eckt schnell an.
Außerdem: Als Kommunalbeamtin war es für mich so gut wie unmöglich, einen Job im Ausland zu bekommen oder mich beruflich freier zu entfalten. Alles war sehr festgelegt – auch geografisch. Für mich war das irgendwann nicht mehr genug. Im Grunde hatte ich schon sehr früh gemerkt, dass das Beamtentum einfach nicht meinem Wesen entspricht, aber für mich noch keine Alternative gefunden.
Der Zweifel am großen Schritt
Dazu die Stimmen von Außen:
„Du kannst doch nicht einfach den Beamtenstatus aufgeben!“, „Das ist ein sicherer und gut bezahlter Job – so etwas findet man nie wieder!“
Ich muss sagen, das hat mich schon beeinflusst. Der Gedanke war beängstigend, einfach alles hinter mir zu lassen, es am Ende vielleicht doch zu bereuen und zuzugeben, dass die Anderen Recht hatten. Aber noch viel beängstigender war die Vorstellung, es nie versucht zu haben.
Es tut weh zu wissen, sich selbst auf dem Lebensweg verpasst zu haben. Es tut weh zu spüren, dass man so viele Gelegenheiten gehabt hätte, mutig zu sein, aber dennoch zaghaft geblieben ist. Es tut weh zu fühlen, dass man innerlich hin – und hergerissen ist und dass sich in diese inneren Lücken die Welt eingenistet hat, die uns permanent einredet, wer wir zu sein haben.
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Das war mein Weg
Deshalb habe ich mich erstmal beurlauben lassen – ein sanfter Weg, um das Auswandererleben zu testen, ohne gleich alle Brücken abzubrechen. Denn: In einem Land zu leben oder dort Urlaub zu machen ist etwas ganz anderes. Zwei Jahre lang habe ich in Spanien gelebt, mich neu orientiert und gemerkt: Das ist mein Weg. Die logische Konsequenz? Ich habe mich freiwillig aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen.
Wenn du mehr über meinen ganz persönlichen Schritt ins Ausland erfahren möchtest, lies gern meinen Beitrag „Mein Auswanderungsweg: Vom sicheren Beamtenstatus zum Abenteuer Spanien“ – dort erzähle ich, wie alles begann und wie aus einem Traum schließlich Realität wurde.
1. Beurlaubung ohne Bezüge –Der sanfte Start
§ 64 NBG – Urlaub ohne Dienstbezüge
(1) Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag Urlaub ohne Dienstbezüge
1. bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren oder
2. nach Vollendung des 50. Lebensjahres für einen Zeitraum, der sich auf die Zeit
bis zum Beginn des Ruhestandes erstreckt,
bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.(2) § 61 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
In Niedersachsen gibt es eine klare Gesetzesgrundlage: Eine Beurlaubung ohne Bezüge ist grundsätzlich möglich, aber einen Rechtsanspruch auf Beurlaubung gibt es nicht – dein Dienstherr muss zustimmen.
In anderen Bundesländern sind die Bestimmungen ähnlich. Oft wird die Beurlaubung ohne Bezüge für familiäre oder arbeitsmarktpolitische Gründe genannt.
Wie stelle ich den Antrag auf Beurlaubung ohne Bezüge
Ich empfehle dir, möglichst frühzeitig das Gespräch mit deinem Dienstherrn zu suchen. Die Entscheidung hängt von deiner Begründung, der Personalsituation und den internen Abläufen ab.
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist sicherlich der Personalmangel. Lass dich davon aber nicht entmutigen und ziehe bei Bedarf den Personalrat oder, soweit vorhanden, deine Gewerkschaft hinzu.
In meinem Fall als Kommunalbeamtin in Niedersachsen lief der Antrag reibungslos: Nach Gesprächen mit meiner direkten Vorgesetzten, der Personalabteilung und Einreichung des schriftlichen Antrags wurde mir eine zweijährige Beurlaubung genehmigt. So konnte ich mich in Spanien einleben – mit der Option, zurückzukehren.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Bei einer Beurlaubung ohne Bezüge fällt der Beihilfeanspruch weg, sodass du die Krankenversicherung komplett selbst tragen musst. Gerade diese Frage war für mich einer der wichtigsten Klärungspunkt. Da ich die hohen Beiträge einer zu 100 % selbst zu zahlenden privaten Krankenversicherung weder tragen wollte noch konnte, habe ich mich für folgenden Weg entschieden:
- Private Krankenversicherung:
Ich habe meine Krankenversicherung für 1 € im Monat ruhendgestellt. Dadurch besteht zwar kein Anspruch auf Leistung, aber du behältst das Anrecht, später ohne Gesundheitsprüfung wieder einzusteigen. - Private Pflegeversicherung:
Diese habe ich nach Beratung mit der Versicherung für rund 30 € im Monat weiterlaufen lassen. - Versicherung in Spanien:
Ohne Erwerbstätigkeit in Spanien hatte ich keinen Anspruch auf das kostenlose spanische Gesundheitssystem. Daher habe ich eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Die Kosten variieren je nach Leistungsumfang, Alter und Vorerkrankungen (ca. 60 – 200 €/Monat).
Schaue hier auch gerne in meinen Artikel Krankenversicherung in Spanien – Ein Überblick mit persönlichen Tipps“.
Ich habe pro Monat insgesamt etwa 100 € gezahlt für Ruhestellung und Krankenversicherung in Spanien. Lass dich am besten von deinem Versicherungsunternehmen über die für dich verfügbaren Optionen beraten.
Zählt die Beurlaubung für die Pension?
Zeiten ohne Dienstbezüge zählen in der Regel nicht zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit oder zur laufbahnrechtlichen Dienstzeit.
Ausnahmen sind möglich — z. B. wenn dienstliches Interesse anerkannt wird oder bei Elternzeit.
Darf ich während der Beurlaubung arbeiten?
Grundsätzlich sind entgeltliche Nebentätigkeiten während einer Beurlaubung möglich, allerdings genehmigungspflichtig. Du musst deine geplante Tätigkeit beim Dienstherrn anzeigen und eine Zustimmung einholen.
Und wie lief das Ganze in der Praxis? Ich habe meine „Nebentätigkeit“ – einen Vollzeitjob mit 40 Wochenstunden – ordnungsgemäß bei der Personalabteilung angezeigt, aber trotz mehrfacher Nachfrage nie eine Rückmeldung erhalten. Trotzdem habe ich die Arbeit aufgenommen – schließlich muss man ja von etwas leben. Im Ausland ist das für den Dienstherrn ohnehin kaum nachvollziehbar, was man konkret macht. Rechtlich korrekt ist das natürlich nicht so ganz. 😉
Die Beurlaubung ohne Dienstbezüge eignet sich perfekt, wenn du das Leben im Ausland erstmal testen möchtest, ohne deinen Beamtenstatus aufzugeben. Du bleibst abgesichert – und kannst jederzeit zurückkehren.
2. Sabbatical – Die sichere Auszeit
Finanziell deutlich attraktiver als eine Beurlaubung ohne Bezüge ist das Sabbatjahr oder auch Sabbatical. Kurzfristig umsetzbar ist diese Möglichkeit allerdings nicht – sie muss gut vorbereitet und rechtzeitig beantragt werden.
Das Sabbatjahr basiert auf einem Arbeitszeitmodell mit Ansparphase: Du arbeitest über einen bestimmten Zeitraum in Vollzeit, erhältst jedoch nur einen Teil deines Gehaltes ausgezahlt. In der anschließenden Freistellungsphase beziehst du weiterhin dein reduziertes Gehalt – also das, was du dir zuvor angespart hast. Die Dauer der einzelnen Phasen können sehr unterschiedlich gestaltet werden. Meist liegt der Freistellungszeitraum zwischen einem Monat und einem Jahr
Ein Beispiel: Nach drei Jahren Ansparphase (Vollzeit bei 75% Gehalt) kannst du dir im vierten Jahr ein einjähriges Sabbatical gönnen (Freistellungsphase), bei dem du weiterhin 75 % deines regulären Gehalts erhältst.
Der große Vorteil: Du bist finanziell abgesichert und behältst gleichzeitig dein Beihilfeanspruch.
Alle 16 Bundesländer und der Bund bieten entsprechende Modelle, auch wenn die Details variieren. Ausgenommen vom Sabbatjahr sind lediglich das Bundesministeriums der Finanzen und das Informationstechnikzentrum Bund.
Auf sabbatjahr.org findet du eine gute Übersicht über die Regelungen für Beamte in den einzelnen Bundesländern.
Das Sabbatjahr ist ideal, wenn du finanziell abgesichert in deine Auszeit starten möchtest. Es erlaubt dir, dein Wunschland entspannt auszuprobieren, ohne sofort weitreichende Entscheidungen zu treffen – wichtig ist nur eine gute und rechtzeitige Planung.
3. Freiwillige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis – Der konsequente Schritt
Der Schritt, sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen, ist sicherlich der weitreichendste. Während Beurlaubung und Sabbatjahr immer eine sichere Rückkehroption bieten, bedeutet die freiwillige Entlassung zunächst das Ende des Beamtenstatus. Das bedeutet auch der Verzicht auf alle beamtenrechtlichen Ansprüche, also etwa auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung.
Auf der anderen Seite eröffnet es dir die volle Freiheit, dein Leben nach deinen eigenen Vorstellungen zu gestalten – egal in welchem Land. Für mich war das genau die richtige Entscheidung. Deshalb habe ich mich nach meiner zweijährigen Beurlaubung auch für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis entschieden.
Wie beantrage ich die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
Die freiwillige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis musst du schriftlich bei deinem Dienstherrn beantragen. Der Schritt ermöglicht dir ein relativ schnelles Ausscheiden aus dem Dienst – ganz ohne langwierige Verfahren. Denn nach § 33 Absatz 2 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) kann die Entlassung jederzeit verlangt werden, und der Antrag muss grundsätzlich bewilligt werden.
Allerdings darf der Dienstherr den Termin deiner Entlassung um bis zu drei Monate nach hinten verschieben, wenn wichtige dienstliche Gründe dagegen sprechen.
Solltest du es dir nach Antragstellung doch noch einmal anders überlegen, hast du die Möglichkeit, den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der zuständigen Behörde zurückzunehmen. Und selbst nach Ablauf der Frist ist das – mit Zustimmung des Dienstherrn – noch möglich.
§ 33 BBG – Entlassung auf Verlangen
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist.
(2) Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate.
Was passiert mit meinem Anspruch auf Ruhegehalt?
Mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlierst du Beihilfe- und Pensionsansprüche. Doch ganz leer gehst du nicht aus – es gibt zwei unterschiedliche Regelungen, je nachdem, in welchem Bundesland du tätig bist.
Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Bisher galt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung als beamtenrechtlicher Regelfall nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis. Dein Dienstherr zahlt dabei nachträglich die Rentenbeiträge ein, berechnet auf Grundlage deines früheren Bruttogehalts – so, als wärst du während deiner gesamten Dienstzeit regulär in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen.
Allerdings ist diese Lösung mit deutlichen finanziellen Einbußen verbunden. Denn Rente und Pension folgen zwei völlig unterschiedlichen Berechnungsmodellen. (Siehe hierzu auch eine kurze Zusammenfassung auf der Website des BMI)
Altersgeldanspruch
- Was ist das Altersgeld
Einige Bundesländer sowie der Bund bieten mittlerweile die Möglichkeit, stattdessen Altersgeld zu beziehen. Dieses soll den Übergang aus dem öffentlichen Dienst erleichtern und so die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen. Voraussetzung ist in der Regel, dass du mindestens fünf Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit hinter dir hast. Dann kannst du dich dafür entscheiden, deine bisherigen Pensionsansprüche in Altersgeldansprüche umzuwandeln. - Wichtig! Aktive Beantragung
In manchen Bundesländern musst du diesen Schritt aktiv beantragen, bevor du aus dem Dienst ausscheidest. Mach dies am besten direkt mit der Kündigungsschreiben, damit du keine Fristen verpasst. Denn bist du einmal nachversichert worden, ist kein Wechsel mehr möglich.
In Niedersachsen wird automatisch die Altersgeld-Regelung angewandt. - Höhe des Altersgeldes
Die Berechnung des Altersgeldes orientiert sich grundsätzlich an der Pension, die du als Beamtin oder Beamter erhalten würdest – also an deinen letzten Dienstbezügen und an der Dauer deiner ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Für jedes volle altersgeldfähiger Dienstjahr werden 1,79375 Prozentpunkte angerechnet, bis zu einem Gesamtwert von maximal 71,75 Prozentpunkte. Einige Bundesländer erheben darauf einen Abschlag von 15 % , um zu verhindern, dass ein übermäßiger Anreiz entsteht, den öffentlichen Dienst vorzeitig zu verlassen. Außerdem sollen damit die Kosten gedeckt werden, die durch die vorzeitige Entlassung entstehen. In Niedersachsen gibt es diesen Abschlag zum Beispiel nicht. - Auszahlung des Altersgeldes
Die Auszahlung des Altersgeldes beginnt, sobald du das reguläre Rentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hast
Fazit zum Versorgungsanspruch
Sprich unbedingt vor deiner Entlassung mit der für dich zuständigen Versorgungskasse um genau zu klären, welche Regelung für dich gilt und welche finanziellen Folgen sich daraus ergeben.
Kann ich in den öffentlichen Dienst zurückkehren?
Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bedeutet nicht automatisch, dass der Weg in den öffentlichen Dienst für immer versperrt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du wieder einsteigen – entweder als Angestellte*r oder, wenn du die Eingangsvoraussetzungen erneut erfüllst (z. B. Altersgrenze, amtsärztliche Untersuchung, Führungszeugnis), kannst du sogar erneut verbeamtet werden.
Gerade jetzt, wo der Personalmangel in der Verwaltung immer deutlicher spürbar wird, sind Rückkehrer gefragt. Du bringst nicht nur Erfahrung und Fachwissen mit, sondern kennst auch die Strukturen des öffentlichen Dienstes – und hast durch deinen Weg außerhalb der Behörde wertvolle neue Perspektiven gewonnen.
Dieser Blog könnte dir bei deiner Entscheidung eine wertvolle Hilfe sein und dir weitere Einblicke in den Prozess der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geben: www.antrag-auf-entlassung.de
Die freiwillige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ist der konsequenteste, aber auch freieste Schritt. Sie eignet sich, wenn du dauerhaft im Ausland leben möchtest und bereit bist, Sicherheit gegen Selbstbestimmung einzutauschen.
Die drei Möglichkeiten im Überblick
| Option | Für wen geeignet? | Vorteile | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Beurlaubung ohne Bezüge | Wenn du dein Leben im Ausland erstmal testen oder nur vorübergehend dort leben möchtest. | Rückkehroption, Beamtenstatus bleibt erhalten | Zustimmung des Dienstherrn nötig, Krankenversicherung muss separat geregelt werden. |
| Sabbatjahr | Wenn du finanziell abgesichert eine längere Auszeit nehmen und länger planen kannst | Weiterzahlung (reduziertes Gehalt), klar geregelte Modelle in allen Bundesländern | Erfordert frühzeitige Planung, nicht kurzfristig möglich. |
| Entlassung aus dem Beamtenverhältnis | Wenn du dauerhaft im Ausland leben und frei über deine Zukunft entscheiden möchtest. | Maximale Freiheit, keine Bindung mehr an den Dienstherrn | Verlust aller beamtenrechtlichen Ansprüche; Rückkehr möglich, aber nicht garantiert |
Mein Fazit zur Auswanderung als Beamtin
Wenn du verbeamtet bist und mit dem Gedanken spielst, auszuwandern, hast du mehrere Optionen: vom vorsichtigen Sabbatjahr über die Beurlaubung mit Rückkehroption bis hin zur endgültigen Entlassung.
Jeder dieser Wege bringt seine eigenen Vor- und Nachteile mit sich. Welche Entscheidung die richtige ist, hängt vor allem davon ab, wie sicher du dir über deine Zukunft bist und wie weit du bereit bist, dich von deinem bisherigen Lebensweg zu lösen.
Für mich persönlich war die Beurlaubung mit anschließender Entlassung der einzige Weg, mein Leben wirklich frei und selbstbestimmt zu gestalten. Sicherheit hat ihren Wert – doch manchmal ist Freiheit einfach unbezahlbar.




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